WIES FENSTERBAU
IMPRESSUM / AGB's
WIES Kunststoff-Fensterbau GmbH
Huberstraße 20-22
D- 55595 Spabrücken
Telefon: +49 67 06 - 94 00 -
0
Telefax: +49 67 06 - 94 00 - 50
E-Mail: info@wies.de
Website: www.wies.de
Vertretungsberechtigter
Geschäftsführer:
Willi Gäns
Margit Wies-Gäns
Timo Gäns
Registergericht:
Amtsgericht Bad Kreuznach
Registernummer:
HRB 20 43
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27
a Umsatzsteuergesetz:
DE 148 076326
Webdesign
und Ausführung der
Homepage:
Younique-Design | Stephanie Kirschhoch
Telefon: +49 (0)67 54 / 94 69 17 | Fax: +49 (0)67
54 / 94 69 18
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E-Mail:
info@younique-design.de
Haftungshinweis:
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1 Anwendungsbereich
1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle von uns ausgeführten
Lieferungen und Leistungen. Die Regelungen gelten
dabei in folgender Reihenfolge:
- Bestimmungen des jeweiligen Einzelvertrages
- Teil I der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (für
Werkverträge)
- Teil II der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die VOB Teil B und C (für Bauleistungen)
- Teil III der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(für
Warenlieferungen)
1.2
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur,
soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
1.3
Nebenabreden und Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung
TEIL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
2 Angebote
2.1
An die Preise aus unseren Angeboten halten wir
uns vierzehn Tage ab Angebotsdatum gebunden.
2.2
Das Eigentums- und Urheberrecht an von uns erstellten
Zeichnungen und Unterlagen behalten wir uns vor.
3 Preise
3.1
Erfolgte die Lieferung oder Leistung vereinbarungsgemäß oder
aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht
zu vertreten hat, mehr als vier Monate nach Vertragsabschluß,
hat der Auftraggeber die aufgrund der Änderung
der Preisermittlungsgrundlagen nachgewiesenen
Mehrkosten (insbesondere Materialpreis- und Lohnerhöhungen)
zusätzlich zu bezahlen.
3.2
Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen
ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig. Ein
Zurückbehal-tungsrecht aus früheren
Verträgen auch im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung kann nicht gegen uns
geltend gemacht werden.
3.3
Rechnungen sind sofort fällig. Die Regulierung
erfolgt zu den Bedingungen gemäß unserer
Auftragsbestätigung. Verzugszinsen für
verspätete Zah-lungen werden mit 4 % über dem Hauptrefinanzierungssatz
der EZB berechnet. Wird die Zahlungsvereinbarung
nicht pünktlich eingehalten, so kommt der
Käufer ohne Mahnung in Verzug und haftet
für alle Verzugsschäden.
4 Leistungsvorbehalt
4.1
Von uns angegebenen Lieferfristen gelten von
dem Tage an, an dem uns der Auftraggeber verbindliche
Maße und Angaben vollständig und zweifels-frei
zur Verfügung stellt, soweit er dazu verpflichtet
ist. Für den Fall, dass wir ein Aufmaß verantwortlich
vornehmen müssen, gelten die Fristen von
dem Tage an, an dem die notwendigen vom Auftraggeber
oder einem Dritten zu erbringenden Vorleistungen
erbracht sind und uns dies mitgeteilt wurde.
4.2
Fälle höherer Gewalt und unvorhersehbare,
unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse, wie
z.B. Arbeitskämpfe bei uns oder unseren
Lieferanten, Rohstoffmangel,
Transportbruch, Elementarschäden sowie Lieferverzögerungen
oder Fehllieferungen unserer Lieferanten, für
deren Verläßlichkeit wir grundsätzlich
einstehen, berechtigen uns zu entsprechen-den
späteren Termin zu leisten und Teilleistungen
zu erbringen.
4.3
Der Besteller ist unverzüglich von Terminverzögerungen
in Kenntnis zu setzen. Schadenersatzansprüche
können vom Besteller nicht geltend gemacht
werden, es sei denn, der Schaden ist durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit durch uns oder
unsere Erfüllungsgehilfen ausgelöst.
Eventuelle Schadenersatzansprüche gegen
Dritte werden an den Besteller abgetreten.
5 Gewährleistung
5.1
Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware,
vor allem von Glas und der Gefahr von Beschädigungen,
ist der Besteller zur unverzüglichen Prüfung
verpflichtet. Alle erkennbaren Mängel sind
bis spätestens innerhalb einer Woche schriftlich
anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des
Kaufmannes gemäß §§ 377,378
HGB bleiben hiervon unberührt.
5.2
Herstellungsbedingte Abweichung in Maßen,
Dünnheiten, Dicken, Gewichten, Farbgebung
sowie in dem Gradstrichstrukturverlauf sind im
Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig
und vom Besteller hinzunehmen.
5.3
Keine Mangel stellen insbesondere technisch
physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern
da, wie z.B. unauffällige optische Erscheinungen,
farbige Spiegelungen (Interferenzen), optische
Erscheinungen bei lsolier-gläsern und bei
vorgespannten Gläsern (Hammerschlag), Verzerrung
des äußeren Spiegelbildes bei Isoliergläsern
( Doppelscheibeneffekt) sowie Aufhängepunkte
bei vorgespannten Gläsern und Biegenarben
bei gewölbten Gläsern. Im SZR (Scheibenzwischenraum)
eingebauten Sprossen, beeinträchtigen den
k-Wert bzw. dB-Wert der jeweiligen Isolierglaseinheit.
Evtl. auftretende mechanische Klappergeräusche
der im SZR eingebauten Sprossen stellen keinen
Reklamationsgrund dar.
5.4
Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge
leisten wir Gewähr im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften. Etwaige darüber hinaus gehende
Garantie-erklärung von Herstellern geben
wir ohne eigene Verpflichtung und Haftungserweiterung
an den Besteller weiter.
6 Eigentumsvorbehalt
6.1
Das Eigentum geht erst mit vollständiger
Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung die bei Besitzübertragung
bestanden, auf den Auftraggeber über. Dies
gilt auch dann, wenn einzelne unserer Rechnung
in eine laufende Rechnung aufgenommen worden
sind.
6.2
Wird die von uns gelieferte Ware veräußert
oder verbaut, so werden die dadurch entstehenden
Kaufpreis- oder Werklohnforderungen schon jetzt
an uns bis zur Höhe unserer Rechnungen abgetreten.
6.3
Der Besteller verpflichtet sich, eine Weiterveräußerung
ebenfalls nur unter Wahrung unserer Eigentumsrechte
vorzunehmen.
6.4
Der Besteller verpflichtet sich im Hinblick auf
abgetretene Forderung alle erforderlichen Angaben
zu machen und die zur Geltendmachung notwen-digen
Unterlagen auszuhändigen, sowie dem Schuldner
die Abtretung anzuzeigen.
7 Schadenersatz
7.1
Schadenersatzanspruche gegen uns sind ausgeschlossen,
sofern wir nicht wegen Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit (eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen) oder wegen Fehlens
einer zugesicherten Eigen-schaften in Anspruch
genommen werden.
8.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
8.1
Sämtliche Leistungen aus Verträgen
sind am Ort unseres Firmensitzes zu erfüllen.
Soweit der Besteller ein Vollkaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, wird unser Firmensitz
als ausschließlicher Gerichtsstand für
Streitigkeiten festgelegt.
TEIL
II BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WERKVERTRÄGE
9.1
Fehlende, widersprüchliche und unvollständige
Angaben in vom Besteller zur Verfügung gestellten
Unterlagen gehen zu Lasten des Bestellers, sofern
sie im Rahmen einer üblichen Überprüfung
nicht erkennbar sind.
9.2
Unsere Preise verstehen sich für ununterbrochene
Abwicklung der von uns zu erbringenden Leistung
in den normalen Arbeitszeiten. Bei Unterbrechung
oder auf Wunsch des Bestellers durchgeführten Über-,
Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für
Arbeiten unter nicht vorhersehbaren erschwerten
Bedingungen werden die zusätzlich anfallenden
Kosten gesondert berechnet.
9.3
Ansprüche aus einer über unsere Gewährleistung
hinausgehenden Garantie des jeweiligen Herstellers
(z.B. für Mehrscheiben/Isolierglas) werden
an den Kunden weitergegeben. Beschränkt
sich die Herstellergarantie auf Ersatz-lieferung,
gehen darüber hinaus gehende Kosten zu Lasten
des Bestellers.
TEIL
III BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WARENLIEFERUNGEN
10.1
Angebote sind bis zur Annahme des Auftraggebers freibleibend.
10.2.
Die Lieferung erfolgt ab Betriebsgelände.
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an
den Transportführer, bei Eigentransporten
mit Beladung des Fahrzeugs auf den Käufer über.
Versicherungen gegen Schäden irgend-welcher
Art werden nur auf Verlangen des Bestellers und
für dessen Rechnung abgeschlossen.
10.3
Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Bestellers,
der hierfür geeignete Abladevorrichtungen
und die erforderlichen Arbeitskräfte zu
stellen hat. Wir verpflichten uns, die Anlieferung
rechtzeitig mitzuteilen. Wartezeiten werden im
Güterfernverkehr gemäß KVU und
im Güternahverkehr gemäß GNT
berechnet.
10.4
Verlangt der Besteller Hilfeleistung beim Abladen,
Weitertransport oder Einsetzen, so wird dieser
Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch
keine Veränderung der Haftung gegenüber
Ziffer 10.2 und 7.1
10.5
Kann die versandbereite Ware aus Gründen,
die der Besteller zu vertreten hat nicht ausgeliefert
werden, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versand-bereitschaft
auf den Besteller über. Mehrkosten, insbesondere
Lager- und Versicherungskosten, gehen zu Lasten
des Bestellers.
10.6
Die Verpackung wird nicht zurückgenommen,
sofern es sich nicht um eine Leihverpackung handelt.
Bei Leihverpackungen ist die Rücklieferung
durch den Besteller frei Haus vorzunehmen.
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