WIES FENSTERBAU
GEBÄUDE & ENERGIEBERATUNG

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Energiepass (Gebäudepass)
für Immobilien ab 2008

Ab 2008 sind (nach dem Stand
vom Oktober 2006) alle Hauseigentümer verpflichtet,
einen Energiepass (Energieausweis) für ihr
Gebäude vorzu-legen, wenn ein neuer Mieter
in eine Wohnung einzieht oder wenn das Haus verkauft
werden soll.
Grundlage ist das Energieeinsparungsgesetz
(EnEG). Das Energieein-sparungsgesetz setzt
eine Richtlinie der Europäischen Union um,
die den Effizienznachweis für Gebäude
für
alle EU-Länder vorschreibt. Die Bundes-regierung
will die Richtlinie im Laufe des Jahres 2006
nun umsetzen.
Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen,
die vor 1978 fertiggestellt wurden, ist der strengere
bedarfsorientierte Energiepass zu erstellen.
Auch wer künftig Mittel aus staatlichen
Förderprogrammen beanspruchen will, muss
einen entsprechenden Energiepass vorlegen können.
Bei allen größeren Gebäuden mit
mehr als vier Wohnungen kann der Eigentümer
zwischen dem verbrauchs- und bedarfsorientiertem
Energiepass frei wählen.
Hausbesitzer, die ihr Haus
selbst bewohnen, sind vom Energieausweis nicht
betroffen. Der Gebäudepass
ist in erster Linie für
Vermieter und Verkäufer relevant. Der
Energiepass soll die Energieausbeute der Immobilie
ausweisen. Mieter und Hauserwerber erhalten mit
dem Energie-ausweis bessere Informationen über
die Energieeffizienz eines Gebäudes.
Der am Bedarf ausgerichtete
Energiepass (Bedarfsausweis) enthält Informationen über
den Gebäudezustand, Öl-
oder Gasverbrauch und Wärmedämmung.
Der Verbrauchsausweis zeigt nur den reinen Energiever-brauch
der aktuellen Bewohner eines Hauses oder einer
Wohnung an.
Der Energiepass ähnelt dem
Verfahren bei Kühlschränken und Wasch-maschinen.
Auf der Grundlage der Brüsseler Energieeffizienz-Richtlinie
wird so auch der Energieverbrauch bei Immobilien
dargestellt. Der Gesetzgeber verspricht sich
Anreize zum Sparen von Energie und der Einleitung
von Maßnahmen zur weiteren Wärmedämmung.
Der Energieausweis ist bei Neubau,
Kauf oder Neuvermietung auf Anfrage vorzulegen.
Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Der Gebäudepass gilt - wie der Name vermuten
lässt - für alle Wohnungen eines Mehrfamilienhauses.
Weitere Informationen sind
erhältlich bei
der Deutsche Energieagentur (DENA) unter der
kostenlosen Telefon-Hotline: 0800/0736734
Quelle: Finanztip.de |