WIES FENSTERBAU

GEBÄUDE & ENERGIEBERATUNG


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Ansprechpartner:
Frank Krebühl

Hotline:
0 67 06 / 94 00 33

E-Mail:
fkrebuehl@wies.de

 

Sie haben bereits einen Energieberater Ihres Vertrauens? - Wir finden mit ihm zusammen für Sie die optimale Lösung Energie zu sparen.

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Energiepass (Gebäudepass) für Immobilien ab 2008

Bildquelle:
FLIR Systems

 

Ab 2008 sind (nach dem Stand vom Oktober 2006) alle Hauseigentümer verpflichtet, einen Energiepass (Energieausweis) für ihr Gebäude vorzu-legen, wenn ein neuer Mieter in eine Wohnung einzieht oder wenn das Haus verkauft werden soll.

Grundlage ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Das Energieein-sparungsgesetz setzt eine Richtlinie der Europäischen Union um, die den Effizienznachweis für Gebäude für alle EU-Länder vorschreibt. Die Bundes-regierung will die Richtlinie im Laufe des Jahres 2006 nun umsetzen.


Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 fertiggestellt wurden, ist der strengere bedarfsorientierte Energiepass zu erstellen. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen beanspruchen will, muss einen entsprechenden Energiepass vorlegen können. Bei allen größeren Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen kann der Eigentümer zwischen dem verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energiepass frei wählen.

Hausbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen, sind vom Energieausweis nicht betroffen. Der Gebäudepass ist in erster Linie für Vermieter und Verkäufer relevant. Der Energiepass soll die Energieausbeute der Immobilie ausweisen. Mieter und Hauserwerber erhalten mit dem Energie-ausweis bessere Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes.

Der am Bedarf ausgerichtete Energiepass (Bedarfsausweis) enthält Informationen über den Gebäudezustand, Öl- oder Gasverbrauch und Wärmedämmung. Der Verbrauchsausweis zeigt nur den reinen Energiever-brauch der aktuellen Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung an.

Der Energiepass ähnelt dem Verfahren bei Kühlschränken und Wasch-maschinen. Auf der Grundlage der Brüsseler Energieeffizienz-Richtlinie wird so auch der Energieverbrauch bei Immobilien dargestellt. Der Gesetzgeber verspricht sich Anreize zum Sparen von Energie und der Einleitung von Maßnahmen zur weiteren Wärmedämmung.

Der Energieausweis ist bei Neubau, Kauf oder Neuvermietung auf Anfrage vorzulegen. Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Der Gebäudepass gilt - wie der Name vermuten lässt - für alle Wohnungen eines Mehrfamilienhauses.

Weitere Informationen sind erhältlich bei der Deutsche Energieagentur (DENA) unter der kostenlosen Telefon-Hotline: 0800/0736734

Quelle: Finanztip.de

 

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